ZUSATZQUALIFIZIERUNG STUFE 2 / flurförderzeuge nach DGUV Grundsatz 308-001
Dauer: 1 Tag
-> Die Zusatzqualifizierung der Stufe 2 ist seit der Gesetzesänderung im Jahre 2023 Vorschrift!
Teilnehmerkreis:
Die Ausbildung richtet sich an Mitarbeiter, welche die Ausbildung für Frontgabelstapler bereits absolviert haben und nun ein weiteres spezielles Flurförderzeug bedienen sollen (Schubmaststapler / Containerstapler / Seiten-/Querstapler / Hochregalstapler / Schmalgangstapler / Kommissionierstapler / Wagen / Schlepper).
Voraussetzungen:
- Fahrausweis für Gabelstaplerfahrer Stufe 1
- Mindestalter 18 Jahre (im Ausnahmefall ab 16 Jahre)
- körperliche und geistige Eignung
Inhalte:
Theorie und theoretische Prüfung
- Rechtliche Grundlagen, Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion des speziellen Flurförderzeugs
- Standsicherheit
- Physikalische Eigenschaften von Staplern
- Handhabung von Lasten
- Gefahrenhinweise
- Theoretische Prüfung
Praxis und praktische Prüfung
- Einweisung und tägliche Einsatzkontrolle
- Fahrübungen
- praktische Prüfung
Abschluss:
Eintrag im bereits vorhandenen Fahrerausweis und Zertifikat
Hinweis / Mitzubringen:
- Sicherheitsschuhe für den praktischen Teil
- für den praktischen Teil ggf. wetterfeste Kleidung
- Fahrausweis für Gabelstaplerfahrer
Ihr Nutzen:
Sie erwerben den Fahrausweis der Stufe 2 nach Anforderungen der DGUV Vorschrift 68 (BGV D27) und des DGUV Grundsatz 308-001 (ehemals BGG 925) und sind somit rechtlich abgesichert.
Termin:
Dieser Kurs findet ausschließlich in Ihrem Unternehmen nach terminlicher Rücksprache statt.
JETZT NEU: Ausstellung von Fahrausweisen im Scheckkartenformat ab sofort möglich!!! (wahlweise entweder Papierformat oder Scheckkartenformat möglich)
Die Teilnehmer, welche bereits eine Ausbildung bei uns absolviert haben, können ihren "Papierausweis" kostenlos gegen das neue Scheckkartenformat austauschen. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne darauf an.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.