AT Schulungen & Prüfservice
 

UVV PrüfungEN 

> Leitern & Tritten > Regalen > Anschlagmitteln > Hebezeuge / Krane > Lastaufnahmeeinrichtungen > Veranstaltungstechnik > Flurförderzeuge > Hebebühnen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die in der DGUV Information geforderten regelmäßigen Prüfungen durch fachkundige bzw. befähigte Personen nach DGUV Information 208-016 und TRBS 2121 Teil 2 durchgeführt werden. 

Wir prüfen Leitern und Tritte, Regale sowie auch Hebezeuge/Krane, Lastaufnahmeeinrichtungen nach der DGUV Vorschrift 54 (BGV D 8) Winden, Hub- und Zuggeräte (Seilzüge, Kettenzüge, Trommelwinden usw.), DGUV Vorschrift 52 (BGV D 6) in Bezug auf Brückenkran, Portalkran, Säulenschwenkkran, Schienenlaufkatzen und Krane ohne Lastmoment, DGUV Regel 100-500 (BGR 500) Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb (Ketten, Seile, Hebebänder, Traversen, Haken usw.), DGUV Grundsatz 309-001 (BGG 905) Prüfung von Kranen und DGUV Regel 113-015 (BGR 237) Hydraulik-Schlauchleitungen. 

Des Weiteren nehmen wir auch UVV Prüfungen nach DGUV Regel 100-500 und Betriebssicherheitsverordnung für Prüfungen nach DGUV Vorschrift 17 für Veranstaltungstechnik vor sowie nach DGUV Grundsatz 308-002 für Hebebühnen und nach BetrSichV und DGUV 68, DGUV Vorschrift 1 von Flurförderzeugen vor.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangen Prüfungen. Unabhängig von den Prüfungen durch eine beauftragte Person, müssen o. g. Arbeitsmittel mindestens alle 12 Monate von einer befähigten Person, auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Information 208-016 geprüft werden. Falls die betrieblichen Begebenheiten es erfordern, können auch kürzere Prüfintervalle notwendig sein.

Durch systematische und regelmäßige Prüfungen gewährleisten wir die Arbeitssicherheit. Wir regen Verbesserungen an, minimieren Unfallrisiken oder - falls erforderlich - sorgen wir auch für Schadensbegrenzung. Im Endeffekt tragen wir so zu einem möglichst sicheren und effektiven Betriebsalltag in Ihrem Unternehmen bei. 

Wir dokumentieren durchgeführte Sicht- und Funktionsprüfungen (Rissprüfung auf Anfrage) und schaffen dadurch die erforderlichen Nachweise für die staatlichen Arbeitsschutzbehörden und die Berufsgenossenschaften.

Besonders möchten wir erwähnen, dass bei nichtbestehender UVV Prüfung KEINE Prüfgebühren fällig werden! Wir weisen aber hier auf entsprechende Mängel, Reparaturen oder Austausch hin. Auf Wunsch bieten wir Reparaturen sowie Ersatz bei irreparablen Schäden nach Absprache an. 

Zusammengefasst unterstützen wir Sie mit folgenden Leistungen:

  • Rechtssichere Prüfung der Regale, Leitern und Tritte, Hebezeuge/Krane,  Lastaufnahmeeinrichtungen, Veranstaltungstechnik, Flurförderzeuge, Hebebühnen
  • Erstellung der notwendigen Betriebsanweisung
  • Erstellung eines Prüfberichts mit einer Mängeldokumentation 
  • Anbringung des Prüfsiegels

Wir haben die Fachkunde nach DGUV und der Betriebssicherheitsverordnung und sind somit Ihre zertifizierten Spezialisten für die UVV Prüfungen Ihrer Regale, Leitern und Tritte sowie Hebezeuge/Krane, Lastaufnahmeeinrichtungen, Veranstaltungstechnik und Flurförderzeuge sowie Hebebühnen.


Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für die UVV Prüfung vor Ort in Ihrem Unternehmen. 

Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns! 


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. 

 
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