Kranführerfortbildung / kranführerlehrgang (Lkw-Ladekrane) nach DGUV - Vorschrift 52
Dauer: 2 Tage
Teilnehmerkreis:
Personen, die für den Einsatz als Bediener von Lkw-Ladekranen vorgesehen sind und bereits Vorkenntnisse besitzen.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- körperliche und geistige Eignung
- Führerschein für die entsprechenden Kraftfahrzeuge
Inhalt:
- Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft
- Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften
- Sicherheitsregeln, persönliche Schutzausrüstungen
- Bauarten und Baugruppen von Lkw-Ladekranen
- Sicherheitseinrichtungen an Lkw-Ladekranen
- Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen
- Einweisung / Handzeichengebung
- Krantransport, Kranaufstellung und -abstützung, Unterbauung
- Anforderungen an die Kranabnahme und -prüfung
- Pflege und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben
- Verhalten bei Störungen
- Praktische Übungen
- Theorieprüfung und praktischer Einzeltest
Abschluss:
Zertifikat und Befähigungsnachweis für diesen Kranführerlehrgang
Hinweis:
Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung für praktische Prüfung notwendig
Ihr Nutzen:
Dieser Kurs findet in Ihrem Unternehmen nach terminlicher Absprache statt.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.