kranführer-Ausbildung von Hallenkranen nach DGUV - Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309-003
Dauer: 1 Tag
Teilnehmerkreis:
Die Kranführer-Ausbildung richtet sich an Personen, die Hallenkrane bedienen oder bedienen werden. Sie sollten bereits Vorkenntnisse in der
Kranbedienung besitzen.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- körperliche und geistige Eignung (räumliches Sehen, gutes Hörvermögen, möglichst Untersuchung nach G 25)
Abschluss:
Zertifikat und Fahrausweis
Hinweis:
Zur praktischen Ausbildung ist Arbeitskleidung und eine persönliche Schutzausrüstung erforderlich.
Inhalt:
- Rechtliche Grundlagen
- Aufbau und Funktion flurgesteuerter Krane und Anbaugeräte
- Anschlagen und Verfahren von Lasten
- Unfallgeschehen
- Unfallschwerpunkte
- Betrieb allgemein
- Sondereinsätze
- Regelmäßige Prüfungen
- Schriftliche Abschlussprüfung
- Einweisung am Hallenkran
- Tägliche Einsatzprüfung
- Kontrolle der Fahrwege
- Traglasten und Gewichtsverteilung
- Aufbau und Funktionsweise des Hallenkrans
- Notbedienung
- Praktische Prüfung
Ihr Nutzen:
Sie erwerben den Fahrausweis für Krane nach Anforderungen der DGUV Vorschrift 52 und des DGUV Grundsatz 309-003 und sind somit rechtlich abgesichert.
Termine:
Dieser Kurs findet ausschließlich in Ihrem Unternehmen nach terminlicher Absprache statt.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.