AT Schulungen & Prüfservice
 

Jährliche Unterweisung Teleskopstapler  nach DGUV Grundsatz 308-001 (BGG 925)

Dauer: 0,5 Tag


Durch die BG sind alle Unternehmer verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die bei der Arbeit auftretenden Gefahren einmal pro Jahr zu unterweisen. Rechtliche und technische Kenntnisse werden im Rahmen dieser Unterweisung aufgefrischt.


Teilnehmerkreis:

Vom Unternehmer beauftrage Mitarbeiter in Betrieben, die nach DGUV Vorschrift 1 § 4 einmal jährlich unterwiesen werden müssen.


Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Teilnehmer müssen zum Fahren von geländegängigen Teleskopstaplern befähigt sein und müssen diese Befähigung nachweisen können. 


Inhalte:

- Rechtliche Grundlagen

- Verkehrswege und -regeln

- Betriebliche Vorschriften

- Unfallverhütung

- Unfallanalysen

- Sicherer Betrieb

- Lastschwerpunkte

- Standsicherheit


Abschluss:

Teilnahmebescheinigung sowie Eintrag im Bedienerausweis


Rechtliche Grundlagen:

  • DGUV Grundsatz 308-001 (BGG 925)
  • DGUV Vorschrift 68 (BGV D27) "Flurförderzeuge"
  • DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) § 4 "Grundsätze der Prävention"


Termine:

Dieser Kurs findet in Ihrem Unternehmen nach terminlicher Absprache statt. 



Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. 

 
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