AT Schulungen & Prüfservice
 

Jährliche Unterweisung Lkw-Ladekran nach DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, DGUV Vorschrift 52

Dauer: 0,5 Tag


Der Gesetzgeber schreibt für die Bediener von Kranen eine jährliche Unterweisung vor. Wir frischen Ihr Wissen im Umgang mit dem Lkw-Ladekran auf und zeigen Ihnen, wie Sie fachgerecht und sicher Lasten anschlagen und transportieren. 


Teilnehmerkreis:

Vom Unternehmer beauftrage Mitarbeiter in Betrieben, die nach DGUV Vorschrift 1 § 4 einmal jährlich unterwiesen werden müssen.


Voraussetzungen:

Mindestalter 18 Jahre

- Ausbildung und Erfahrung im Bedienen von Lkw-Ladekranen

- Bedienerausweis zur Vorlage


Inhalte:

- Kernthemen der DGUV Vorschrift Nr. 52

- Pflichten und Verantwortlichkeiten des Bedienpersonals

- Unfälle

- Betriebsanweisung, Werksvorschriften

- Haftung des LKW-Ladekranbedieners

- Aktuelle Themen aus den Unternehmen

- praktische Übungen


Abschluss:

Ausstellung von schriftlicher Dokumentation, Teilnahmebescheinigung sowie Eintrag in den Bedienerausweis


Ihr Nutzen:

Dem Unternehmer wird die lt. § 12 der neuen Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV und der DGUV Regel 100-500 vorgeschriebene jährliche Pflichtunterweisung weitgehend abgenommen. Den Teilnehmern werden sicherheitsrelevante Inhalte vermittelt, damit sie die Gefahren im arbeitsalltäglichen Umgang mit dem Ladekran richtig einschätzen können. 


Termine:

Dieser Kurs findet in Ihrem Unternehmen nach terminlicher Absprache statt. 



Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. 

 
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