Jährliche Unterweisung Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008 (BGG 966), DGUV 208-019, ArbSchG §12, §15
Dauer: 0,5 Tag
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihr Personal über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Hubarbeitsbühnen.
Teilnehmerkreis:
Alle Mitarbeiter, die mit Hubarbeitsbühnen arbeiten bzw. eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Hubarbeitsbühnen absolviert haben.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- aktueller Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen muss bereits vorhanden sein
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung sowie Eintrag im Bedienerausweis
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Unfälle mit Hubarbeitsbühnen
- Betriebsanweisung für Hubarbeitsbühnen
- Musterbetriebsanweisung
- Sicherheitszeichen
- Aufstellen und Absichern der Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsbereich
- Haftung des Hubarbeitsbühnenbedieners
- Aktuelle Themen aus dem Unternehmen
- Bedienprobe
Termine:
Der nächste Kurs ist bereits in Planung...
Dieser Kurs findet auch in Ihrem Unternehmen nach terminlicher Absprache statt - sprechen Sie uns gerne an!
JETZT NEU: Ausstellung von Fahrausweisen im Scheckkartenformat ab sofort möglich!!! (wahlweise entweder Papierformat oder Scheckkartenformat möglich)
Die Teilnehmer, welche bereits eine Ausbildung bei uns absolviert haben, können ihren "Papierausweis" kostenlos gegen das neue Scheckkartenformat austauschen. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne darauf an.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.