Jährliche Unterweisung ErdBaumaschinen nach DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-500, ArbSchG, BetrSichV
Dauer: 0,5 Tag
Durch die BG sind alle Unternehmer verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die bei der Arbeit auftretenden Gefahren einmal pro Jahr zu unterweisen. Rechtliche und technische Kenntnisse werden im Rahmen dieser Unterweisung aufgefrischt.
Teilnehmerkreis:
Vom Unternehmer beauftrage Mitarbeiter in Betrieben, die nach DGUV Vorschrift 1 § 4 einmal jährlich unterwiesen werden müssen.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Teilnehmer müssen zum Fahren von Erdbaumaschinen befähigt sein und müssen diese Befähigung nachweisen können
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen, rechtliche Neuerungen / Vorschriften
- Aufgaben und Pflichten des Erdbaumaschinenführers
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Standsicherheit und Sicherheitsabstände
- Unfall- und Gefahrenschwerpunkte des Unternehmens
- Unfallverhütung sowie Unfallanalysen
- Praktische Übungen und Sicherungsmaßnahmen
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung sowie Eintrag im Fahrausweis für Erdbaumaschinen
Termine:
Dieser Kurs findet in Ihrem Unternehmen nach terminlicher Absprache statt.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.