AT Schulungen & Prüfservice
 

Hubarbeitsbühnen prüfen - Qualifizierung zur befähigten Person  gem. DGUV Regel 100-500  

Dauer: 2 Tage


Teilnehmerkreis: 

Personen, welche zukünftig die Überprüfung und Wartung von gewerblich genutzten Hubarbeitsbühnen übernehmen werden.


Voraussetzungen:

Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder andere technische Qualifikation, die es dem Teilnehmer ermöglicht, das Arbeitsmittel prüfen und einschätzen zu können, sowie nachweisbarer Umgang mit dem Arbeitsmittel in der Praxis (TRBS1203).


Inhalte:

 

- Pflichten, Verantwortlichkeiten, Haftung des Sachkundigen

- Normen und Verordnungen

- Technik einer Hubarbeitsbühne

- Dokumentation, Kennzeichnung

- Abschlussprüfung in Theorie und Praxis

- Rechtliche Grundlagen:

  • EU-Maschinenrichtlinie, Betriebssicherheitsverordnung
  • DGUV Regel 100-500: Betreiben von Hebebühnen (Hubarbeitsbühnen, Hubladebühnen, Kippbühnen)
  • DGUV Information 208-015: Fahrzeughebebühnen
  • DGUV Grundsatz 308-002: Prüfen von Hebebühnen
  • DGUV Regel 108-006: Ladebrücken und fahrbare Rampen
  • DGUV Regel 113-020: Hydraulik-Schlauchleitungen                                                                                                                                                                      


Abschluss:

Zertifikat


Ihr Nutzen:

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung muss eine Prüfung von Hubarbeitsbühnen mindestens einmal jährlich durch eine zur befähigten Person beauftragte Person durchgeführt werden.
Diese Schulung vermittelt Ihnen Kenntnisse, die Sie als Befähigte Person für die sachkundige Prüfung von Hubarbeitsbühnen benötigen. Sie lernen die betreffenden Rechtsvorschriften und die damit verbundenen Verantwortungs- und Haftungsfragen kennen. Dazu wird Ihnen das notwendige praktische Wissen vermittelt, um die Funktionstüchtigkeit der Hubarbeitsbühnen prüfen zu können.


 

Termine:

Der nächste Termin befindet sich bereits in Planung...

 


Dieser Kurs findet auch in Ihrem Unternehmen nach terminlicher Absprache statt - sprechen Sie uns gerne an!



 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. 


 
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