Hubarbeitsbühnen prüfen - Qualifizierung zur befähigten Person gem. DGUV Regel 100-500
Dauer: 2 Tage
Teilnehmerkreis:
Personen, welche zukünftig die Überprüfung und Wartung von gewerblich genutzten Hubarbeitsbühnen übernehmen werden.
Voraussetzungen:
Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder andere technische Qualifikation, die es dem Teilnehmer ermöglicht, das Arbeitsmittel prüfen und einschätzen zu können, sowie nachweisbarer Umgang mit dem Arbeitsmittel in der Praxis (TRBS1203).
Inhalte:
- Pflichten, Verantwortlichkeiten, Haftung des Sachkundigen
- Normen und Verordnungen
- Technik einer Hubarbeitsbühne
- Dokumentation, Kennzeichnung
- Abschlussprüfung in Theorie und Praxis
- Rechtliche Grundlagen:
- EU-Maschinenrichtlinie, Betriebssicherheitsverordnung
- DGUV Regel 100-500: Betreiben von Hebebühnen (Hubarbeitsbühnen, Hubladebühnen, Kippbühnen)
- DGUV Information 208-015: Fahrzeughebebühnen
- DGUV Grundsatz 308-002: Prüfen von Hebebühnen
- DGUV Regel 108-006: Ladebrücken und fahrbare Rampen
- DGUV Regel 113-020: Hydraulik-Schlauchleitungen
Abschluss:
Zertifikat
Ihr Nutzen:
Termine:
Dieser Kurs findet auch in Ihrem Unternehmen nach terminlicher Absprache statt - sprechen Sie uns gerne an!
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