AT Schulungen & Prüfservice
 

allgemeine Qualifizierung für teleskopstapler / teleskoplader (für Anfänger) nach DGUV Grundsatz 308-009 Stufe 1 

Dauer: 2 Tage


Teilnehmerkreis:

Diese Ausbildung richtet sich an zukünftige Bediener von Teleskopstaplern, die noch keine Kenntnisse besitzen.


Voraussetzungen:

- Mindestalter 18 Jahre (im Ausnahmefall mit 16 Jahren möglich)

- körperliche und geistige Eignung

 

Inhalte:

- Rechtliche Grundlagen
- Aufbau und Funktion von Teleskopstaplern
- Umsturzgefahren
- Anfahren, Überfahren, Anschwenken
- Umgang mit Lasten
- Anbau und Wechsel von Anbaugeräten
- Arbeiten in der Nähe von Frei-/Fahrleitungen
- Transport, Verladung, öffentlicher Straßenverkehr, Sonderrechte
- Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum
- Qualifikation und Pflichten des Bedieners
- Prüfungen
- Sicheres Durchführen der erforderlichen Wartungsarbeiten
- Unfallgeschehen
- Sondereinsätze
- Praktische Qualifizierung


Abschluss:

Fahrerausweis zum Führen von Teleskopstaplern und Zertifikat


Hinweis / Mitzubringen:

- Lichtbild für den Fahrausweis

- Sicherheitsschuhe für den praktischen Teil

- ggf. wetterfeste Kleidung für den praktischen Teil


Ihr Nutzen:

Sie erwerben den Befähigungsnachweis und sind damit rechtlich abgesichert und sind zudem in der Lage, Teleskopstapler sicher und kompetent zu bedienen.


Termine:

Dieser Kurs findet in Ihrem Unternehmen nach terminlicher Absprache statt. 


JETZT NEU: Ausstellung von Fahrausweisen im Scheckkartenformat ab sofort möglich!!! (wahlweise entweder Papierformat oder Scheckkartenformat möglich)
Die Teilnehmer, welche bereits eine Ausbildung bei uns absolviert haben, können ihren "Papierausweis" kostenlos gegen das neue Scheckkartenformat austauschen. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne darauf an.


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. 

 
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